Bischof von Breslau

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Dieses Recht hatte bis zum Jahr 1811 Gültigkeit. Dieses Recht hatte bis zum Jahr 1811 Gültigkeit.
Das bedeutete, dass die Breslauer Bischöfe als Landesherren Grundstücke verpachten oder aber auch übereignen konnten. Urkunden aus dieser Zeit belegen, dass die Siedler, Häusler oder aber auch Landwirte ihre Ackerflächen von der katholischen Kirche ankauften. Das bedeutete, dass die Breslauer Bischöfe als Landesherren Grundstücke verpachten oder aber auch übereignen konnten. Urkunden aus dieser Zeit belegen, dass die Siedler, Häusler oder aber auch Landwirte ihre Ackerflächen von der katholischen Kirche ankauften.
-Zum Herrschaftsgebiet der Bischöfe Breslaus gehörte auch Trembatschau.+Nach einer Pergamentsurkunde aus dem Jahre 1232 gehörte Trembatschau zum Bistum Lebus. Der damalige Bischof Lorenz von Lebus tauschte mit Herzog Heinrich I. die Ortschaft Krentsch im Kreis Strehlen gegen Trembatschau.
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-Nach dem 1335 erfolgten Übergang Schlesiens an Böhmen kaufte das Bistum 1344 das Fürstentum Grottkau auf und vereinigte es mit dem Fürstentum Neisse zu dem Fürstentum Neisse-Grottkau.+

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Kleine Zeittafel

1199: Fürst Jaroslaw von Oppeln-Neisse empfing die geistlichen Weihen und wurde zum Bischof von Breslau gewählt.
1201: Fürst Jaroslaw vermachte vor seinem Tod das Fürstentum Breslau dem Breslauer Stift.
1207 - 1232: Bischof Lorenz
1232 - 1268: Bischof Thomas I
1268 - 1270: Bischof Wladyslaw, Herzog von Breslau
1270 - 1292: Bischof Thomas II.
1290 - 1301: Bischof Johannes III.
1302 - 1319: Bischof Heinrich von Würben
1319 - 1326: außerordentliche Sedisvakanz (Vitus/Luthold) jeweils Resignation auf päpstliche Order
1342 - 1376: Bischof Preczlaw von Pogarell


Im Laufe der Zeit erlangten die Bischöfe von Breslau die weltliche Macht über die Herzogtümer Ottmachau und Neisse. Am 23.6.1290 gewährte Herzog Heinrich IV. dem Bistum Breslau die uneingeschränkte Landeshoheit über diese Herzogtümer, so dass die Bischöfe in den Landesfürstenstand eintraten. Sie waren zukünftig Fürstbischöfe. Dieses Recht hatte bis zum Jahr 1811 Gültigkeit. Das bedeutete, dass die Breslauer Bischöfe als Landesherren Grundstücke verpachten oder aber auch übereignen konnten. Urkunden aus dieser Zeit belegen, dass die Siedler, Häusler oder aber auch Landwirte ihre Ackerflächen von der katholischen Kirche ankauften. Nach einer Pergamentsurkunde aus dem Jahre 1232 gehörte Trembatschau zum Bistum Lebus. Der damalige Bischof Lorenz von Lebus tauschte mit Herzog Heinrich I. die Ortschaft Krentsch im Kreis Strehlen gegen Trembatschau.

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