Die Freie Standesherrschaft Wartenberg in Schlesien

Von Prinz Karl Biron von Curland

Die Freie Standesherrschaft Wartenberg ist die älteste Freie Standesherrschaft Schlesiens. Am 7. Oktober 1489 trennte König Matthias Corvinus von Ungarn, der damals über Schlesien gebot, den Districtus Wartenbergensis das Gebiet des späteren Kreises Groß Wartenberg vom Herzogtum öls ab und machte es zu einer selbständigen, freien, nur dem Oberlandesherrn von Schlesien unterworfenen, Herrschaft.
Bis dahin war Schlesien nur in Herzogtümer eingeteilt gewesen unter Herzögen aus dem Hause der Piasten. Das einzige selbständige territoriale Gebilde neben den Herzogtümern war das Bistum Breslau. Sie alle unterstanden seit dem Trentschiner Vertrag (1335) dem König von Böhmen als dem Oberlandesherrn von Schlesien. Auf den Böhmischen Königsthron erhob Matthias Corvinus Anspruch. Gegen ihn empörte sich Herzog Konrad der junge Weiße von öls. Des Königs Feldhauptmann, Hans von Haugwitz, schlug den Aufstand nieder. Zur Belohnung erhielt er ein Stück des ölser Territoriums - eben das Wartenberger Gebiet als Freie Standesherrschaft. Wie der Herzog von öls war er nun ein Landesherr. Als Schlesischer Stand saß er mit den Herzögen und dem Bischof auf dem Breslauer Fürstentag.
Hans von Haugwitz scheint unvermählt gewesen zu sein. Sein Bruder Hynko, der ihm im Besitz von Wartenberg nachfolgte, war mit Elisabeth von Schaffgotsch verheiratet. Ihr Grabmal, das älteste des Kreises, schmückt noch heute die katholische Kirche in Groß Wartenberg. Hynkos Schwiegersohn und Erbe, Zdenek Löwe von Rosental und Blatna, verkaufte 1529 die Standesherrschaft an den österreichischen Generalfeldmarschall Ritter Joachim von Maltzan, nachmals Freiherr von Wartenberg und Penzlin, welche Titel seine Nachkommen noch heutigentags führen. Als bewährten Strategen bestellte ihn der Schlesische Fürstentag zum Obersten Feldhauptmann des 22 500 Mann starken schlesischen Hilfsheeres gegen die Türken. Es war Maltzans Verdienst, daß Sultan Soliman, der 1543 bis zur Waag vorgedrungen war, sich nach Adrianopel zurückziehen mußte. Nicht weniger bedeutend war Maltzan als Diplomat. Dem Reichstage von Augsburg wohnte er als Rat König Ferdinands von Böhmen und Ungarn bei. In Schlesien führte er Verhandlungen mit Polen, die für die Stadt Wartenberg, für seine Herrschaft, besonders aber für Breslau von größter Wichtigkeit waren. Der König von Polen hatte eine Grenzsperre gegen alle Habsburgischen Lande verhängt, wovon auch Schlesien betroffen wurde. Kurfürst Joachim von Brandenburg suchte sich diese Lage zunutze zu machen und den Handel aus dem Osten über Frankfurt an der Oder zu ziehen. Freitag nach Corporis Christi des Jahres 1549 konnte jedoch Maltzan aus Wartenberg seinem König melden, daß seine Bemühungen zum Erfolge geführt hätten, und die Straßen,von Polen nach Breslau wieder offen seien.
Weniger erfreulich gestalten sich Maltzans finanziellen Verhältnisse. Als er sich gar an Kirchen- und dem Vermögen der Stadt Wartenberg vergriff, wurde durch Königliches Patent vom 20. Januar 1551 eine Execution gegen ihn ins Werk gesetzt, und der Königliche Hauptmann Hans von Oppersdorff erschien mit einer Truppe von 370 Soldaten vor Wartenberg und nahm Schloß und Stadt ein. Den Standesherrn zu fangen, war ihm jedoch nicht vergönnt. Derselbe hatte sich nach Mecklenburg abgesetzt.
Der finanziellen Schwierigkeiten, die sein Vater ihm hinterlassen hatte, wurde sein Sohn Hans Bernhard zeitlebens nicht Herr. Wie sein Vater stand er in diplomatischen Diensten des Kaisers und starb auf einer Gesandtschaftsreise in Lublin. Er wurde in der katholischen Kirche zu Groß Wartenberg beigesetzt, wo sein Grabmal noch zu sehen ist. Seine Witwe entschloß sich, der Schulden wegen die ganze Herrschaft am 4. September 1571 an den Kaiserlichen Kammerrat und späteren Präsidenten der Kaiserlichen Kammer zu Breslau und Obersten Lieutenant der Schlesischen Kriegsmannschaft, Ritter Georg von Braun, zu verkaufen. Der neue Besitzer tat sehr viel zur Hebung des sozialen Gefüges und der Wirtschaft seiner Herrschaft. Er erließ eine sogenannte "Robottordnung", die die Belastungen für den Bauernstand regelte. Mit dem Obristen Zollverwalter der polnischen
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Historisches Gasthaus "Zum Eisernen Kreuz" und Schloßeingang
Krone, Jakob Rokossowski, schloß er am 26. November 1575 einen Zollvertrag, der dem Salz- und Textilienhandel vor allem der Stadt Wartenberg zugute kam. Im Streit des Militscher Standesherrn von Kurzbach mit dem polnischen Grafen Andreas Gorka suchte Braun zu vermitteln. Das sollte ihm aber schlecht bekommen. Denn Gorka, der sich benachteiligt glaubte, ließ Braun, als dieser zu einer Taufe nach Neumittelwalde fuhr, am 19. Juli 1579 in der Gaffroner Heide überfallen, wobei das neben dem Standesherrn in der Kutsche sitzende Edelfräulein Ursula von Kottwitz erschossen wurde, und führte den Standesherrn gefangen nach Polen ab. Bischof Martin von Breslau intervenierte sofort beim König von Polen und erreichte die Freilassung Brauns am 25. Juli. In die Regierungszeit Brauns fallen drei wichtige Ereignisse:
1578 die erste Volkszählung in Schlesien
1581 die Umstellung der Uhr von bisher 24 Stunden ab Sonnenuntergang auf nunmehr zweimal 12 Stunden ab Mitternacht und
1584 die Einführung des Gregorianischen Kalenders.
Abb. 29
"Seufzer-Allee" im Schloßpark
Brauns Sohn scheint ein jähzorniger Herr gewesen zu sein. Er erschoß im Streit einen Herrn von Seydlitz. Der Kaiser kommandierte ihn darauf zur Strafe nach der Festung Wyrwar in Ungarn zur Grenzwacht wider die Türken. Das bewog Braun, der Standesherrschaft zu entsagen und sie 1592 an den Grafen und Burggrafen Abraham zu Dohna abzutreten. Die Dohnas haben Wartenberg bis 1734 besessen. In 1594 begannen sie ein Schloß innerhalb der Stadtmauern zu bauen, nachdem die alte Burg, die etwa 300 Meter weiter ostwärts außerhalb der Stadtmauern lag, den Anforderungen der Zeit nicht mehr genügte. Sie ist dann im Laufe der Zeit verfallen und verschwunden, und nur ein Stein mit Inschrift zeigte die Stelle an, wo sie gestanden hatte. Das erste Dohnasche Schloß wurde ein Opfer der Flammen. 1721 wurde ein neues im Barockstil erbaut. Abraham zu Dohna weilte als Kaiserlicher Gesandter des öfteren in Polen und Rußland, um beide Länder zum gemeinsamen Kampf gegen den Feind der Christenheit, die Türken, zu gewinnen. Zur Belohnung für seine erfolgreichen Dienste bot ihm der Kaiser den Fürstentitel an, den er jedoch ablehnte, da ihm die Würde eines Standesherrn von Wartenberg höher dünkte. Die ständigen übergriffe polnischer Nachbarn veranlaßten ihn, das Wacht- und Meldewesen an der Grenze zu reorganisieren und in Polen ein Netz von Agenten zu unterhalten. Die Wartenberger Dohnas waren die führenden Persönlichkeiten der Gegenreformation in Schlesien. In den Dreißigjährigen Krieg griffen sie aktiv ein. Ihre Standesherrschaft hatte viel unter Besatzungen, Plünderungen und Seuchen zu leiden. Davon kündet ein Gedicht, mit dem der Dichter Martin Opitz den Standesherrn zu Neujahr 1631 begrüßt:

Sei gegrüßt, du Quell der Jahre
und verleihe Vater Jan
Daß sich alle Landesplage
Auf Dein Neujahr schließen kann.
Auf Dein Neujahr, das dem Leben
Soll ein neues Glücke geben!
Fülle mit gesundem Winde
Unser Wartenberger Feld
Daß die Pest sich nicht mehr finde
Derer Frucht uns hinterhält
Daß wir Dörfer, Stadt und Auen
Eine gute Zeit nicht schauen.

Der Krieg führte zu einer Verwilderung der Sitten, der die Standesherren zu wehren suchten. Bezeichnend dafür ist folgender Amtsbefehl, den Landeshauptmann von Borwitz an die Stadt Wartenberg erließ:

"Ehrenfeste, Weise, Wohlbenamte, sonderlich geliebte Herren und Freunde! Da fast jeden Sonntag und Feiertag wider Gottes Gebot das Kaufen und Wuchern zur Zeit der Predigt im Schwange ist, also, daß die Leute nicht dem Gottesdienst beiwohnen, was Sie billig auf Antreiben Ihres eigenen Gewissens hätten bestrafen und nicht erst diesen Amtsbefehl abwarten sollen, so ist das jetzt mein ernster Amtsbefehl, daß Sie nunmehr solchen Handel und Jüdelei ernstlich verhindern und abschaffen, widrigenfalls Sie zur Verantwortung gezogen werden. Für meine Person bleibe ich denen Herren zu angenehmen Wohlgefälligkeiten geneigt."

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Groß Wartenberg: Nach einer Abbildung aus der "Scenographia Urbium Silesiae" von Fr. Bernh. Werner(1690-1776). Das Original befindet sich in der Bayerischen Staatsbibliothek München.
Nach dem großen Kriege folgten Jahre der Erholung, dann kam im neuen Jahrhundert der Nordische Krieg mit neuen Bedrängnissen. 1711 starben die katholischen Dohnas aus. Wartenberg fiel - laut Testament von Abraham Dohna - an die evangelische Linie der Dohna-Schlobitten. Diese verkauften 1734 die Standesherrschaft an den Reichsgrafen Ernst Johann von Biron, der damals Ministerpräsident von Rußland war und nach dem Tode des letzten Herzogs aus dem Hause Kettler Herzog von Kurland werden sollte. In seinem Hause hat sich die Standesherrschaft seither nach dem Grundsatz der männlichen Primogenitur vererbt.
Rechte und Umfang der Standesherrschaft waren im Laufe der Zeiten manchen Veränderungen unterworfen. Nur der Name blieb unverändert: Freie Standesherrschaft Wartenberg. Zunächst war der Standesherr ein regierender Herr, dem die Justiz-, Steuer-, Polizei- und Militärhoheit zustand. Er konnte sogar die Todesstrafe verhängen. Zu seiner Beratung berief er den Landtag, dem als Stände Ritterschaft und Städte angehörten. Der in der Herrschaft angesessene Adel durfte allein die Rittergüter besitzen. Er hatte dem Standesherrn den Huldigungseid - das Homagium -, den Treueid - Juramentum fidelitatis - und den Eid der Untertänigkeit - Juramentum subjeetionis - zu leisten, ihm, wenn er auf den Fürstentag zog oder hohen Besuch empfing, eine Begleitung zu stellen, er war ihm zur Heeresfolge verpflichtet und hatte zu Festungs-, Wege- und Brückenbauten beizusteuern. Zur Zeit von Georg Braun wurden 50 Ritter in der Standesherrschaft gezählt. Die Dörfer waren fast alle zu deutschem Recht ausgesetzt, d. h. die Bauern genossen den Vorteil der eigenen Gerichtsbarkeit und der Ableistung gemessener Dienste. Ihre Lage verschlechterte sich jedoch wie im ganzen Abendland durch die politische und wirtschaftliche Entwicklung im 15. Jahrhundert. Neue Lasten und höhere Zinsen wurden ihnen auferlegt. Dem einen Riegel vorzuschieben, dazu diente die "Robottordnung", die Braun am 12.9.1575 erließ, "beiden, der Ritterschaft und ihren Untertanen zum Besten". Diese Ordnung spricht für die hochgemute Gesinnung und die politische Weitsichtigkeit Brauns. Dadurch, daß die Rechte und Pflichten der Bauern genau festgelegt wurden, wurde die Rechtssicherheit erhöht und die Grundlage für eine gedeihliche Wirtschaftsentwicklung gelegt. Wartenberg, wie der ganze deutsche Osten, bleiben denn auch von den Erschütterungen der Bauernkriege verschont. Die Städte waren dem Standesherrn untertan. Außer Wartenberg waren dies Bralin und zeitweise Goschütz. Dagegen scheinen Festenberg und Neumittelwalde erst nach ihrem Ausscheiden aus der Standesherrschaft Stadtrechte erhalten zu haben.
Die Verwaltung der Standesherrschaft führte der Landeshauptmann, ein angesessener Adliger. Er gelobte bei Amtsübernahme alles, was des Standesherrn Notdurft und Bestes erfordert, in Acht zu nehmen, Verschwiegenheit in Amtssachen zu wahren, die "dem lieben Gott wohlgefällige Justiziam" ohne Ansehung der Person zu fördern, Unrecht zu verfolgen und Arme, Witwen und Waisen vor Bedrückung zu schützen. Zusammen mit dem Kanzler, der ihm zur Seite stand, hielt er wöchentlich mindestens zwei Sprech- oder Amtstage ab, zu den niemanden der Zutritt verwehrt werden durfte. Bei allen Streitigkeiten hatte er erst einen Schlichtungsversuch zu unternehmen. Ihm unterstanden auch das Polizei- und das Militärwesen. Er hatte die Grenzen zu schützen und zu kontrollieren. Seine Besoldung betrug anfänglich 200 Taler, erhöhte sich später bis zu 433 Taler im Jahr. Dazu 4 Malter Hafer und 2 Rehe jährlich, 4 Fuder Holz und ein Viertel Bier wöchentlich, freie Wohnung und bei Dienstreisen 2 Taler Tagesspesen. In den Dörfern walteten die standesherrlichen Amtleute unter Aufsicht des Landeshauptmannes.
In herzoglicher Zeit, also vor 1489 hatte es in Wartenberg 2 Obergerichte gegeben, das Hofgericht für die deutsche und das Zaudengericht für die polnische Bevölkerung. In standesherrlicher Zeit wurden beide Gerichte zum Landhofgericht, zuweilen auch Mann- und Landgericht geheißen, zusammengelegt. Der Standesherr ernannte aus der Zahl der angesessenen Adligen den Vorsitzenden des Gerichts, den Hofrichter, und die 4 Beisitzer, die Landrechtssitzer sowie den nichtadligen Landschreiber. Appellationsgericht war bis 1547 Magdeburg, später Prag. Die niedere oder Patrimonialgerichtsbarkeit stand den Gutsbesitzern zu. Nach 1489 entstanden weitere Freie Standesherrschaften in Schlesien. 1494 Militsch, im selben Jahr Trachenberg, 1517 Pleß. Jeder Standesherr hatte Sitz, aber alle vier zusammen nur eine Stimme auf dem Fürstentag zu Breslau. Der Wartenberger Standesherr als der Besitzer der ältesten Standesherrschaft und damit als der ranghöchste Standesherr führte die Stimme. Der Fürstentag trat zweimal im Jahr, am Montag nach Jubilate und am Montag nach Michaelis, zusammen. Er wachte über die Prärogativen seiner Mitglieder, beschloß über allgemeine Landessachen, wie Verteidigung und Verkehrswesen, und bewilligte Abgaben und Hilfstruppen. Der Fürstentag vom 17.5. 1527 verstand sich angesichts der drohenden Türkengefahr zu einer Steuer von 100 000 Goldgulden. Zu deren Aufbringung schätzten sich die Fürsten und
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Evangelische Schloßkapelle in Groß Wartenberg um 1735. Graf Ernst Biron von Curland (russischer Premierminister) erhielt mit Schreiben vom 3. September 1735 die kaiserliche Erlaubnis eine evangelische Schloßkapelle zu errichten. (Franzkowski, Chronik, Seite 381, 382.) Das Original dieses Kupferstiches ist im Besitz von Herrn Hubert Slotta, 4200 Oberhausen, Falkensteiner Straße 10. Er stellte es für die Reproduktion dankenswerter Weise zur Verfügung.
Städte selbst ein. Diese Selbsteinschätzung diente für die folgenden mehr als 200 Jahre, bis Schlesien preußisch wurde, als Steuerkataster. Die Freie Standesherrschaft Wartenberg wurde dabei auf 42 571 Gulden geschätzt. Der Standesherr war für das Aufkommen der Steuer in seiner Herrschaft verantwortlich und führte sie an das Oberamt - nach 1555 Kaiserliche Kammer - nach Breslau ab. Die Steuer innerhalb der Standesherrschaft erhob ein Steuereinnehmer, der vom Landtag mit Zustimmung des Standesherrn gewählt und nach Hinterlegung einer Kaution von 100 Talern in Eid genommen wurde. Ein Ausschuß von 13 Einwohnern der Standesherrschaft überwachte seine Amtsführung.
Mit der Zeit, besonders nachdem Böhmen endgültig an das Haus Habsburg fiel, wurde die Zentralgewalt immer straffer organisiert. Die Verwaltung wurde bürokratisiert. Der Fürstentag zu Breslau verlor an Macht und Ansehen und in gleichem Maße verringerten sich die Befugnisse des Standesherrn, der immer mehr von seinen landesherrlichen Rechten an den Kaiser als dem König in Böhmen abtreten mußte. Den neuen Gegebenheiten Rechnung tragend erließ Burggraf Abraham zu Dohna 1592 für die Standesherrschaft Wartenberg eine neue Landesordnung, als Richtschnur für die ihm noch zustehende Rechtspflege und für die Verwaltung seines Landes. Sie wurde am 22.10.1613 vom Kaiser bestätigt und behielt bis zur Einführung der preußischen Ordnung ihre Gültigkeit.
Der Umfang der Standesherrschaft entsprach ursprünglich dem des Kreises Groß Wartenberg, vor seiner Zerschneidung 1919. Am 8.1.1607 wurde durch gütliche Vereinbarung der nördliche Teil mit Neumittelwalde dem Herzogtum öls zugeschlagen und 1656 Goschütz durch Erhebung zu einer eigenen Freien Standesherrschaft abgetrennt. Der persönliche Besitz des Standesherrn an Grund und Boden war im Laufe der Zeiten sehr großen Schwankungen unterworfen. 1765 gehörten ihm Schloß Wartenberg, 20 Kammergüter, mit 27 Gutshöfen und Vorwerken, und 22 Schäfereien, 15 Wasser-, 9 Wind-, 1 Walk- und 5 Schneidemühlen, 4 Ziegeleien, 24 Gasthäuser, welche nur herrschaftliches Bier ausschenken durften, 1 Brauerei in Wartenberg, 1 Branntweinbrennerei in Wartenberg, 2 Pottaschsiedereien, 1 Färberei, 108 Fischteiche und viele Waldungen. Die Revenüen wurden zu jener Zeit auf 36 000 Reichstaler geschätzt. Je geringer die politische Macht wurde, um so mehr wird versucht, auf wirtschaftlicher Ebene einen Ausgleich zu schaffen. Hatten die Standesherrn vor dem 17. Jahrhundert die Wirtschaft ihrer Untertanen zu fördern getrachtet, so beginnen sie nach dem Dreißigjährigen Kriege Gewerbe auf eigene Kosten und in eigener Regie zu betreiben. Die Dohnas legten in Wartenberg eine Tuchmanufaktur und eine Färberei an, an die die Bezeichnung "Farbe" für Häuser in Schloß Vorwerk erinnert. In Maliers errichteten sie eine Pottaschsiederei und in Schlaupe gruben sie nach Silber. Zu Dohnas Zeiten bestanden Brauereien in Wartenberg, Bralin und Goschütz. Dem Standesherrn machten es die Gutsbesitzer nach. Ein Balthasar von Borwitz auf Cammerau wurde berühmt durch seine Branntweinprodukte.
Es entspricht dem Zuge der Zeit, wenn nunmehr in der standesherrlichen Verwaltung die Zahl der Beamten zunimmt. Wir hören von einem Wirtschaftsburggrafen, einem Forstmeister, einem Rentmeister, Kornschreiber, Referendare, Aktuare, Sekretäre und Kanzlisten. Um diese Zeit hören wir auch von Juden. Im 17. Jahrhundert erfuhren sie Zuzug nach Wartenberg aus Polen, für die Kaiserlichen Lande wurde am 8. Mai 1713 ein Judentoleranz-Impostament erlassen, welches weitere Ansiedlung in den Grundherrschaften erschwerte. Herzog Ernst Johann von Kurland gewährte in seiner Standesherrschaft den Juden größere Freiheiten, als sie sonst üblich waren, und vertrat diese Maßnahmen energisch in Wien.
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Bildmitte das alte Landratsamt, rechts die Stadtbrauerei von Groß Wartenberg

Einen tiefen Einschnitt in die Geschichte der Standesherrschaft bedeutet der übergang Schlesiens zu Preußen. Herzog Ernst Johann hatte als Ministerpräsident des russischen Reiches durch Vorstellungen in Berlin und Wien ersucht, einen Krieg der deutschen Mächte um Schlesien zu verhindern. Er wies auf die großen Möglichkeiten und Aufgaben hin, die der Raum im Osten, besonders bei dem sich abzeichnenden Verfall der türkischen und der tatarischen Macht bot, und die er von Moskau aus gut beurteilen konnte. Er machte den Vermittlungsvorschlag, Schlesien an Sachsen anzugliedern, und damit diesem Lande eine Landbrücke nach Polen, mit dem es durch dieselbe monarchische Spitze verbunden war, zu geben. Der kurländische Herzog sollte mit seinen weitblickenden Ideen nicht durchdringen. Schlesien wurde preußisch. Friedrich der Große löste den Schlesischen Fürstentag auf und ernannte an seiner Statt einen dirigierenden Minister, dem das Steuerwesen, die Versorgung des Heeres, die Polizei, die Verwaltung und die Domänen unterstellt wurden. Das alte Steuerkataster von 1527 wurde abgeschafft und durch ein neues ersetzt. Das Land erfuhr eine Einteilung in Kreise, an deren Spitze ein Landrat trat. Das Gerichtswesen wurde grundlegend geändert. Bezüglich der Freien Standesherrschaft Wartenberg erließ der König unter dem 19.2.1742 aus dem Feldlager bei Znaim folgende Order:

"Wenn nun gedachte Standesherrschaft bis dahin eine besondere Regierung gehabt, ich aber solche zu lassen, vorderhand garnicht für nötig befinde, als ist meine Willensmeinung, daß solche Regierung nebst der Landeshauptmanne allda bis zu anderer Verordnung gänzlich eingehen, dahingegen das Justizwesen dieser Herrschaft und, was eigentlich dahin gehört, so viel solches die vom Adel und die Städte angeht, von dem Breslauer Oberamt relevieren soll ...

Darauf erschien am 5.4.1742 der Oberamts-Regierungsrat Johann Jakob von Földner als Königlicher Kommissarius in Wartenberg und löste die Standesherrliche Regierung auf. Allerdings hing diese Auflösung noch mit anderen Umständen zusammen. Dem Freien Standesherrn Graf Ernst Johann von Biron, der mittlerweile Herzog von Kurland geworden war, aber gleichzeitig Ministerpräsident von Rußland blieb und dort nach dem Tode der Zarin Anna Iwanowna zum Regenten für ihren unmündigen Nachfolger, Zar Iwan IV. ernannt worden war, stieß die Fatalität zu, 1740 von einer Palastrevolte gestürzt und nach Sibirien verbannt zu werden. An seiner Stelle wurde Graf Münnich russischer Ministerpräsident und erhob Ansprüche auf die Besitze seines gestürzten Vorgängers. Sowohl Kaiserin Maria Theresia als auch Friedrich der Große sprachen Graf Münnich die Standesherrschaft Wartenberg zu. Aber am 5.10.1741 wurde Graf Münnich von der Zarin Elisabeth verhaftet und ebenfalls nach Sibirien verbannt. Daraufhin sequestrierte der König die Standesherrschaft. Der Geheime Finanzrat von Reinhard wurde nach Wartenberg depeschiert, um so schnell und so geheim wie möglich die Herrschaft für den König in Besitz zu nehmen und alle herrschaftlichen Gelder sicherzustellen. Aber 1762 kehrt Biron aus der Verbannung zurück und tritt die Herrschaft über sein Herzogtum Kurland wieder an. Friedrich der Große beeilt sich, ihm Wartenberg freizugeben als dem rechtmäßigen Besitzer. Eine Erinnerung an die Zeit der Sequestration ist der große Speicher in Schloß Vorwerk, der von der Königlichen Regierung als Proviantmagazin errichtet worden war. Auch die Standesherrliche Regierung lebt wieder auf. Aber ihre Rechte sind nur noch Schatten von dem, was ihr Name bedeutet. Sie erlischt dann einige Jahre später im Zeichen der Stein-Hardenberg'schen Reform. Der letzte Landeshauptmann ist Graf Salisch, der bis 1808 amtiert. Mit der Aufhebung der Petrimonialgerichtsbarkeit in Preußen am 1.10.1849 gehen die noch bestehenden Standesherrlichen Gerichte ein: Das Landhofgericht, das Forum der adligen Vasallen, bei dem Richter und Assessoren angesessene Adlige sein mußten, und das Kammerjustizamt, das die Gerichtsbarkeit über die Untertanen der Standesherrlichen Kammergüter ausübte, sowie 25 Patrimonialgerichte auf den Vasallengütern der Herrschaft. Damit erlöschen die letzten obrigkeitlichen Rechte des Standesherrn. Er wird ein Gutsherr wie andere Gutsbesitzer, nur mit entsprechend großer wirtschaftlicher Macht. Unter Standesherrschaft ist fortan nur der Privatbesitz des Standesherrn zu verstehen. An die alten Grundrechte erinnerten bis 1945 umfangreiche Grabenräumungs- und Straßenbauverpflichtungen in Gegenden, in denen kein Grundbesitz mehr vorhanden war. Auch blieben die Gutsbezirke bestehen und mit ihnen gewisse Polizeifunktionen der Gutsbesitzer. Das Standesherrliche Rentkammeramt, das die Kammergüter und die Einkünfte der Herrschaft unter dem Landeskämmerer verwaltet hatte, wurde in Rentamt umbenannt. Der Verwaltung stand jetzt ein Generalbevollmächtigter vor. Die Sprechtage des Landeshauptmannes fanden ihre Fortsetzung in den Amtstagen, die die Standesherren bis 1945 allwöchentlich mit ihren oberen Beamten abhielten. Im öffentlichen Leben wurde die Stellung des Freien Standesherrn von Wartenberg durch Verleihung eines Sitzes im Preußischen Herrenhaus betont.

Auf den Herzog Ernst Johann von Kurland folgte als Standesherr von Wartenberg und Herzog von Kurland sein Sohn Peter. Unter seiner Regierung wurde sein Herzogtum durch die dritte Teilung Polens 1795 von russischem Gebiet umschlossen. Auf ein Ultimatum der Zarin Katharina der Großen hin verzichtete er auf sein Herzogtum unter der Bedingung, daß den deutschen Einwohnern die Verwaltung des Landes belassen wurde, und zog sich nach Sagan, einem anderen schlesischen Besitz, den er erworben hatte, zurück. In Wartenberg ließ er nach den Plänen von Karl Gotthard Langhans durch den Hofbaumeister Geyer aus Goschütz eine evangelische Kirche erbauen, für die er alle Kosten selber trug. Diese Kirche gilt als eine der schönsten evangelischen Kirchbauten und ist den Aposteln Johannes und Petrus, seinem und seines Vaters Namenspatronen, geweiht. Bis dahin bestand für die Protestanten nur eine Schloßkapelle in Wartenberg. Zufolge des im Westfälischen Frieden durchgesetzten Grundsatzes: cujus regio, ejus religio, war die Gegenreformation
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Schloßeingang Parkseite
in Schlesien eingeführt worden und die Protestanten verloren alle Kirchen. Graf Ernst Johann von Biron, protestantischen Bekenntnisses, scheute keine finanziellen Opfer, um vom Kaiser das Privileg zur Errichtung einer lutherischen Kirche zu erlangen. Es soll ihm dieses Privileg, das ihm der Kaiser am 3.9.1735 gewährte, nicht weniger als 50 000 Thaler gekostet haben. Es sah aber nur eine Schloßkapelle, keine Kirche, vor, und der Besuch der Gottesdienste war nur dem Standesherrn, den Mitgliedern seines Hauses, seinen Bedienten, dem Adel der Standesherrschaft und den Einwohnern der Stadt Wartenberg und ihrer Vorstädte gestattet. König Friedrich der Große gab allen seinen Untertanen Religionsfreiheit. Das bedeutete für die Standesherrschaft, daß den Katholiken ihre Kirchen belassen wurden, daß aber die protestantischen Einwohner nicht mehr verpflichtet waren, den katholischen Geistlichen Stolgebühren zu zahlen und Taufen, Trauungen und andere Parochialhandlungen von ihnen vornehmen zu lassen. Sie wurden nunmehr in evangelische Parochien eingepfarrt.
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Das Schloß der Prinzen Biron von Curland von der Parkseite

Zu Wartenberg kamen die Evangelischen von Klein-Kosel, Wioske, Paulschütz, Himmelthal, Neuhof, Schleise, Mechau, Groß-Kosel, Baldowitz, Schlaupe, Gohle, Bralin, Märzdorf, Mangschütz, Fruschof, Distelwitz, Distelwitz-Ellguth und Cammerau, so daß ein großer Kirchenbau dringend notwendig wurde. Am 1. Adventssonntag, dem 29. November 1798 weihte der Herzogliche Hofprediger Sassadius die heute noch stehende, inzwischen renovierte Kirche, die 2000 Personen Platz bot, ein.
Die napoleonischen und die Freiheitskriege bedeuteten für die Standesherren Zeiten schwerer finanzieller Belastung. Der Standesherr Prinz Gustav Calixt Biron von Curland stand im Preußischen Heere und hielt dessen Ehre hoch, als er nach dem Tode des Kommandanten von Neumann die Festung Cosel/OS als eine der ganz wenigen preußischen Festungen bis zum Kriegsende gegen die Franzosen hielt. Sobald er erfuhr, das York die Konvention von Tauroggen geschlossen hatte, stellte er ein Bataillon aus den in Schlesien befindlichen russischen Kriegsgefangenen auf, rüstete es aus eigenen Mitteln aus und führte es Kaiser Alexander I. von Rußland, als dieser am 15. März 1813 mit dem Kaiser von österreich und König Friedrich Wilhelm III. von Preußen durch Wartenberg kam und im Schloß abstieg, vor.
Einige Tage später, am 28. April 1813, vernichtete ein Brand das Schloß und einen großen Teil der Stadt. An einen Wiederaufbau des Schlosses war zunächst nicht zu denken. Der Standesherr zog ins Gutshaus von Schleise, wo sein Sohn Cafixt geboren wurde. Ihm folgte als Standesherr sein ältester Sohn Karl Friedrich Wilhelm, der am 8. Mai 1843 mit seinen Brüdern einen Vertrag schloß, der die Standesherrschaft in ein Fideikommiß einbrachte. Der Besitz von Wartenberg sollte danach nur einer männlichen Person aus dem prinzlichen Hause Biron von Curland bestimmt nach dem Rechte der Primogenitur zukommen. Der Standesherr starb 1848 an Typhus. Er war auf die Kunde einer in Oberschlesien aufgetretenen Epidemie als Johanniterritter dorthin geeilt, um zu helfen, und wurde selber ein Opfer der Krankheit. Sein Bruder Calixt folgte ihm im Besitz der Standesherrschaft bis 1882. 1853 ging er an den Neubau eines Schlosses, der in dem vom Herzog von Braunschweig mit seinem Schloß Sibyllenort in Schlesien eingeführten englischen neugotischen Tudorstil erfolgte. Das Gut Baldowitz und Teile von Märzdorf forstete er auf. Von besonderer Bedeutung war die Umsiedlung der Gemeinde Groß-Friedrichs-Tabor. Friedrich der Große hatte in der Zeit der Sequestration der Herrschaft hussitische Kolonisten auf standesherrliche Flächen angesetzt, indem er die Dörfer Groß- und Klein-Friedrichs-Tabor gründete und den Rest der Kolonisten in Tschermin ansiedelte. Aus wirtschaftlichem Erwägen heraus verpflanzte Prinz Calixt die Bewohner des Dorfes Groß-Friedrich-Tabor mit Kirche und allen Gebäuden auf die Flächen seines Gutes Gohle und forstete die von den Bewohnern verlassenen Flächen auf. Seine besondere Sorge galt der Schafzucht. Die Merino-Wollfleischherde in Schloß Vorwerk war bekannt. Seine Gattin, Prinzessin Helene, eine geborene russische Fürstin Mestscherski, stiftete, in unmittelbarer Nähe von Schloß Vorwerk, ein evangelisches Waisenhaus, dessen Leitung dem
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Das prinzliche "Adelen-Stift"
Frauenverein vom Roten Kreuz übertragen wurde und das im Dritten Reich, als das Waisenhaus der Auflösung verfiel, in einen Kindergarten für das Dominium Schloß Vorwerk umgewandelt wurde.
Prinz Calixt unterstützte als Reichstagsabgeordneter der deutsch-konservativen Partei die Politik Bismarcks. In dem Kulturkampf jedoch und in der antirussischen Haltung des Berliner Kongresses trat er dem Reichskanzler entgegen. Dieselbe politische Linie verfolgte sein Sohn und Nachfolger, Prinz Gustav, als er im ersten Weltkrieg im Herrenhaus davor warnte, eine Neuordnung im Osten ohne oder gegen Rußland vorzunehmen. In einem Immediatgesuch bat er den Kaiser, die Wiederherstellung Polens der Zeit nach dem Kriege vorzubehalten.

Prinz Gustav erweiterte das Schloß durch verschiedene An- und Umbauten. Er baute die Toreinfahrt mit dem Betsaal, das Mausoleum im Park, den Marstall, mehrere moderne Beamtenhäuser und das Postamt. Für die Witwen der Beamten wurde das Adelenstift, ein nach der ersten Gattin des Prinzen genanntes Altersheim
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Prinzessin Françoise Biron von Curland mit Teilnehmern eines Kurses vom "Roten Kreuz" während des Zweiten Weltkrieges
mit 12 Wohnungen errichtet. Im Vorwerk Maliers wurde, nachdem die Pottaschsiederei dort eingegangen war, ein Haus für Arbeiterwitwen eingerichtet. Zum Andenken an seinen Sohn aus erster Ehe, der 1899 starb, erbaute Prinz Gustav die Prinz-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche in Schreibersdorf, der er als Pfarramt die Gebäude der Oberförsterei Baldowitz schenkte. Die Parkanlagen erfuhren eine Neugestaltung und bedeutende Erweiterung durch die Fasanerie um den Ententeich bis zum Bahnhof Groß Wartenberg hin. Sie waren der öffentlichkeit uneingeschränkt zugänglich. Gartendirektor Köchel legte 1897 einen mustergültigen Formobstgarten an. Die von ihm ausgebildeten Gärtner leiteten später so manchen Schloßgarten in Schlesien. In Gänseberg bei Groß-Kosel wurde 1900 eine moderne Ringofen-Ziegelei mit Bahnanschluß errichtet. Die Gattin des Standesherrn, Prinzessin Francoise, sorgte mit sozialen Einrichtungen für das Wohl ihrer Untergebenen und Mitmenschen. Im Ersten Weltkrieg leitete sie ein Lazarett das sie im Schloß untergebracht hatte.
1914 bestand die Standesherrschaft aus rund 18 000 ha Land. Dazu gehörten die Güter Schloß Vorwerk mit den Vorwerken Dyhrnhof und Mahers und der Schäferei Weinberg, Schleise, Kunzendorf mit Vorwerk Helenenhof, Mechau mit Vorwerk Luisenhof, Domsel mit Vorwerk Gut Glück, Trembatschau mit Vorwerk Posmyk, Fürstl.-Neudorf mit Vorwerk Carlshof, Sbitschin, Cojentschin, Bralin mit Vorwerk Sorge, Perschau mit Vorwerk Nieproschin, Schreibersdorf mit Vorwerk Messinietz, Mangschütz mit Altvorwerk, Rippin mit Rippin-Ellguth, Distelwitz, Kammerau und Neuhof mit dem Schäfereivorwerk. Auf 9 Gütern (Trembatschau, Cojentschin, Perschau, Bralin, Mechau, Schreibersdorf, Kunzendorf und Kammerau) waren Brennereien vorhanden. In Trembatschau war eine Getreidemühle, zu Cojentschin gehörte eine Molkerei. Die Forsten - etwa 7200 ha - waren zu einer Oberförsterei zusammengefaßt und in 14 Reviere eingeteilt: Baldowitz, Laterne, Bralin, Lipnik, Stempen, Rippin, Distelwitz, Kammerau, Neuhof, Schleise-Kunzendorf, Kuropke, Fürstl.-Neudorf, Schreibersdorf und Fasanerie. Auf 36 Morgen Areal wurde die Schloßgärtnerei betrieben. Ziegeleien bestanden in Gänseberg und Peterhof. In Perschau war ein Sägewerk, in Distelwitz eine Brettmühle. Gasthäuser gehörten zur Standesherrschaft in Wartenberg das "Eiserne Kreuz", die "Schloßbrauerei" und der "Weinberg", in Kunzendorf und Bralin. Patronate bestanden an den evangelischen Kirchen in Bralin, Groß-Friedrichs-Tabor und Schreibersdorf sowie an den katholischen Kirchen Groß Wartenberg, Schleise, Kunzendorf, Distelwitz, Domsel, Bralin, Groß-Kosel, Märzdorf, Trembatschau, Fürstl.-Neudorf, Schlaupe und Türkwitz. Davon waren Schrotholzkirchen diejenigen zu Groß-Kosel, Schlaupe und Distelwitz. Die evangelische Schloßkirche Groß Wartenberg war Eigentum des Standesherrn, der allein alle Baulasten trug und Pfarrer, Küster und Kirchenbeamte besoldete. Hier lag kein Patronat, sondern ein Recht besonderer Art - sui generis - vor.
Abb. 37
Hochzeit in Potsdam Prinzessin Herzeleide von Preußen heiratet Prinz Karl Biron von Curland (1938)


Schlesien war im Laufe der Geschichte umstritten worden. Es hatte verschiedenen Herren gehört. Aber seine Einheit war im wesentlichen immer gewahrt worden. Aus dem Gebiet, das ehemals zur Freien Standesherrschaft Wartenberg gehörte, war der Kreis Groß Wartenberg geworden, während die Standesherrschaft auf den Privatbesitz des Standesherrn reduziert wurde. Immer hatte das Gebiet der Standesherrschaft zu Schlesien gehört und seine Ostgrenze war, soweit die Geschichte sich zurückverfolgen läßt, intakt geblieben. Mit dem unglücklichen Ausgang des Ersten Weltkrieges kam die Teilung Schlesiens. Der Kreis Groß Wartenberg und mit ihm die Standesherrschaft Wartenberg wurden zerschnitten. Der weitaus größte Teil der Standesherrschaft - etwa 12 000 ha mit 11 Gütern, 7 Brennereien, einer Mühle, einer Molkerei und 9 Forstrevieren - kam zu Polen. Deutsch blieben die in den Gemeinden Groß Wartenberg, Klein-Kosel,
Abb. 38
Die ausgebrannte Ruine des prinzl. Schlosses (1945)
Wioske, Schleise, Kunzendorf, Kammerau, Neuhof, Distelwitz, Distelwitz-Ellguth und Rippin-Ellguth belegenen Flächen. Der Teil, der polnisch geworden war, mußte einer eigenen Verwaltung unterstellt werden und erhielt die Bezeichnung Herrschaft Bralin, Generaldirektor wurde der Pole Ignatz von Unrug. Auch er konnte nicht verhindern, daß der polnische Staat Steuern und Parzellierungsgesetze in konfiskatorischer Weise zur Anwendung brachte, so daß der Herrschaft Bralin die wirtschaftliche Grundlage entzogen wurde und sie im Jahre 1931 dem polnischen Staate übergeben werden mußte. Aber auch für den deutsch gebliebenen Teil waren die Jahre nach 1918 nicht leicht. Inflation und Wirtschaftskrise bedrohten die deutsche Landwirtschaft. In Preußen wurden grundbesitzfeindliche Gesetze erlassen. Erst wurden im Wege der Enteignung etwa 600 ha für Anlieger-Siedlungen entzogen, dann wurden die Fideikommisse aufgehoben. Es folgte die Auflösung der Gutsbezirke. Zur Sicherung, wenigstens eines Teiles des Besitzes vor den Gefahren, die die Erb- und Erbschaftssteuer-Gesetze bedeuteten, wurden drei Schutzforsten gebildet: Schleise-Kunzendorf mit rund 1000 ha, Kammerau-Rippin-Ellguth mit rund 500 ha und Distelwitz mit rund 1000 ha.

Am 1.7.1929 verzichtete Prinz Gustav auf die Standesherrschaft und übertrug sie seinem ältesten Sohne, Prinz Karl. Derselbe erwarb aus dem Gute Ottolangendorf den Forst in Größe von 174 ha und übernahm das Sägewerk am Bahnhof Groß Wartenberg in eigene Regie. Neben dem Sägewerk wurde, ebenfalls mit Gleisanschluß, eine Kartoffelflockenfabrik errichtet. Auf allen Gutshöfen entstanden neue Arbeiterhäuser und -wohnungen, und die alten wurden modernisiert. Die landwirtschaftlichen Betriebe wurden mechanisiert. Erhebliche Staatszuschüsse ermöglichten die Regulierung der Weide, der Schwarzen Weide, des Distelwitzer und des Ulbersdorfer Wassers. Die alten Holzrohre der Schloß Vorwerker Wasserleitung wurden durch Eisenrohre ersetzt. Diese Wasserleitung wird zum ersten Male 1521 erwähnt. Sie leitet noch heute das Wasser von den Quellen bei Maliers nach Schloß Vorwerk und versorgte Schloß Vorwerk, alle standesherrlichen Gebäude in der Stadt, das Schloß und die Schloßgärtnerei mit Wasser und hat des öfteren die Versorgung der Stadt mit übernommen, wenn die städtische Leitung ausfiel.
Nachdem der Vertrag mit dem Generaldirektor Thaer auslief, wurde dieser Posten nicht mehr besetzt. Fortan gliederte sich die Verwaltung in eine Güterdirektion, ein Forstamt und ein Rentamt. Der Güterdirektor - nach dem Ausscheiden von Oberamtmann Barckmann wurde Ernst Schlabitz Güterdirektor verwaltete die drei selbstbewirtschafteten Güter Schloß Vorwerk, Schleise und Kunzendorf, er führte die Aufsicht über die drei Pachtgüter Kammerau, Neuhof und Distelwitz, über die kleinverpachteten Flächen und die Ziegelei Peterhof. Das Forstamt leitete zuletzt Privatforstmeister Max Koberling. Die Forst, zu der die Teiche gehörten, war in 4 Reviere eingeteilt, denen 1945 in Kunzendorf-Schleise Revierförster Richter vorstand, in Neuhof-Fasanerie Revierförster Groschke, in Distelwitz Revierförster Gigas und in Kammerau-Rippin-Ellguth Revierförster Schwengber. Dem Forstmeister unterstanden außerdem das Sägewerk und die Bauverwaltung.
Dem Rentmeister oblag die gesamte Geldverwaltung. Nach Rentmeister Franz, der mit 91 Jahren sein 75jähriges Dienstjubiläum feiern konnte, versah Paul Pfeiffer und nach seinem Tode Martin Hoffmann diesen Posten. Der letzte Sekretär und zugleich letzte standesherrliche Standesbeamte war Paul Gerlach. 1934 wurde das 200jährige Besitzjubiläum der Standesherrschaft im Hause Biron von Curland festlich begangen. Es sollte die letzte Feier dieser Art sein. 1945 kam die Vertreibung und Enteignung. Geblieben sind das Recht, die Tradition und die Hoffnung.

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